Orthopädische Schuhkorrekturen
Eine grosse Wirkung
kann mitunter auch mit kleinem Aufwand erreicht werden und nicht jeder Handgriff geht gleich unter den Begriff „orthopädische Schuhkorrektur“.
Vieles ist möglich, von simplen Volumenanpassungen bis hin zu Schuhverbreiterung und Sohlenversteifungen, Abrollungen, Ausgleich von Beinlängendifferenzen und so weiter.
Je nach Ursache und Grad der Beeinträchtigung können wir diese Arbeiten direkt mit den Sozialversicherungen abrechnen (UV/IV), oder Sie erhalten Rückvergütung von ihrer Krankenkasse.
Bezüglich Leistungen der Sozialversicherungen informieren sie sich bitte unter Kostendeckung