Kostendeckungen

Wir sind anerkannte Vertragslieferanten der Schweizer Sozialversicherungen UVG/IV/AHV.
Voraussetzung dafür sind unsere Meisterdiplomen sowohl als Orthopädistin wie auch als Orthopädieschuhmacher. (für Anbieter ohne Meisterdiplome ist eine Abrechnung mit Versicherungen nicht möglich) Wir sind Mitglied der Schweizer Fachverbände OSM und ORS.
Was dies in Bezug auf unsere Produkte und deren Kostenübernahme durch Versicherungen bedeutet,
können sie der folgenden Liste entnehmen (vorbehaltlich der individuellen Beurteilung seitens der Versicherung, Arzt und unsererseits)
(KK= Krankenkasse/UV= Unfallversicherung/IV= Invalidenversicherung/AHV= Altersversicherung)

Die folgende Liste ist weder vollständig noch allgemein anwendbar – es bedarf einer konkreten Abklärung bezüglich Ursache und Grad der Beeinträchtigung!

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ProduktRechnungsstellung - Versicherungsleistung
Orthop. EinlagenRechnung meist an Kunden, Teil-Rückerstattung durch Krankenkassen,
abhängig von Zusatzversicherungen.
Bei unfallbedingten Einlagenversorgung direkte Abrechnung mit UV.
Orthop. SchuhkorrekturenRechnung direkt an UV oder IV.
Eine Rückerstattung der KK ist ungewiss, je nach KK wird dies auch unterschiedlich gehandhabt.
Orthop. SerienschuheRechnung direkt an IV/UV/AHV Teilrückerstattung durch KK an Versicherte möglich.
Orthop. Mass-SchuheRechnung direkt an IV/UV/AHV Teilrückerstattung durch KK an Versicherte möglich.
Spezialschuhe zur
Therapie und Entlastung
Rechnung direkt an IV/UV, je nach Voraussetzungen, Ursache.
Bei Zuständigkeit der Krankenkasse ggf. Rückerstattung.
Orthesen/ProthesenRechnung direkt an UV oder IV sofern der Kunde im Erwerbsalter ist.
Im Pensionsalter Rechnung an Kunden, Rückvergütung durch KK.
KompressionsartikelRechnung meist an Kunden, Rückvergütung durch KK für zwei
Versorgungen pro Jahr. Gegebenenfalls Direktabrechnung über UV.
BandagenRechnung meist an Kunden, Rückvergütung durch KK gem. MiGel.
Gegebenenfalls Direktabrechnung über UV.